Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen, Ortsverband Bad Waldsee zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim zu OGI Bad Wurzach vom 5.3.2014

VGH: OGI geht nicht.

Wer trägt die Verantwortung?

 

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim(VGH) hat bekanntlich den Plänen des Zweckverbandes, bei Zwings einen Industriepark anzusiedeln, endgültig eine Abfuhr erteilt. Dieses interkommunale Projekt „sei nicht dem im Kapitel ‚Siedlungsentwicklung und Flächenvorsorge‘ des Landesentwicklungsplans 2002 Baden Württemberg … festgelegten Ziel der Raumordnung angepasst, die Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten … „ und „ eine Ausnahme komme im vorliegenden Fall nicht in Betracht … „ (PM des VGH v. 5.3.2014). Revision wurde nicht zugelassen.

Erfolge sehen anders aus, die beteiligten Gemeinden Bad Waldsee, Bad Wurzach, Bergatreute und Wolfegg sind wieder mit ihrem Vorhaben gescheitert.

Nach dem Motto, wir lassen uns doch nicht von denen da oben sagen, wo’s lang geht, verfolgte Bürgermeister Bürkle im Auftrag des Zweckverbandes und seiner Bürgermeisterkollegen stur die verkorkste Ansiedlung. Und die beteiligten Gemeinden gaben Steuergelder aus. Bad Waldsee über eine Million. Hinzukommen anteilig die Rechtsanwalts- und Gutachterkosten, die sind weg.

Nach unseren Informationen betragen allein die Gutachterkosten € 800.000 (Quelle SWR), für den Anwalt des Zweckverbandes für 2011: € 32.000, 2012: € 29.000, 2013 und 2014 sind noch nicht abgerechnet (Quelle: Öffentl. Verbandssitzungen)

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