CDU-Antrag zu „Frauenberg VI“ nicht durchwinken 23. Juni 2013 Im Frauenberg soll ein Baugebiet erschlossen werden. Dabei geht es um Lärmschutz und die damit verbundenen Erschließungskosten, die in der Erschließungsbeitragssatzung (§20) niedergelegt sind. Anwohner sollen zur Kasse gebeten werden, da sie ja, zwar unterschiedlich stark, von einer Lärmminderung durch die zu errichtende Lärmschutzwand zur B 30 profitieren. Dagegen gibt es bei den Grundstückseigentümern im „Altgebiet“ Widerstand. Sie wollen nicht zahlen. Das ist zunächst nachvollziehbar und legitim. Nicht nachvollziehbar ist der Umstand, dass, obwohl Stadträte in diesem Altgebiet wohnen und auch von diesem Vorteil profitieren würden, im Ausschuss für Umwelt und Technik(AUT) mehrheitlich eine entsprechende Beschlussempfehlung gefasst wurde – mit den Stimmen dieser dort wohnenden Räte. Niemand der anwesenden Räte, noch die Verwaltung hat die Frage der Befangenheit zuvor öffentlich thematisiert, noch problematisiert. Das überrascht umso mehr, als CDU-Fraktionschef Haag, Frauenbergbewohner und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, mithin Volljurist, noch nicht einmal auf diese Problematik hingewiesen hat – für ihn kein Thema ? Dabei ist § 18 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eindeutig: „Die Befangenheitsvorschriften dienen der Sauberkeit der Gemeindeverwaltung. Sie sollen die Unparteilichkeit und Uneigennützigkeit der Gemeindeverwaltung und zugleich deren Ansehen in der Öffentlichkeit sichern.“ (Kommentar, Kohlhammer, 27. Auflage, S.78) Dabei komme es nicht darauf an, ob eine Interessenkollision tatsächlich bestehe, „es genügt die Möglichkeit“. Fragt sich, wie Verwaltung, Gemeinderat und AUT diese Sachlage sehen. Entstehen Vorteile/Nachteile für mit abstimmende Gemeinderäte? Dürfen die betroffenen Räte überhaupt mit abstimmen? Verstößt die Abstimmung gar gegen geltendes Recht und muss deshalb wiederholt werden? Muss Bürgermeister Weinschenk die Beschlussempfehlung kassieren, damit kein G‘schmäckle bleibt? Die Befangenheitsvorschriften sind nämlich, laut Gemeindetag, nicht nur für die Verwaltung, sondern insbesondere für die Gemeinderäte von Bedeutung. Ist eine „kommunale Entscheidung von Motiven geprägt …(bewusst oder unbewusst), die nicht am Gemeinwohl orientiert, sondern von anderen(privaten) Interessen bestimmt …“wird? (Irmtraud Bock , „Mitwirkungsverbot im Gemeinderat und Ortschaftsrat wegen Befangenheit“ in BWGZ 12/2009) Trifft das auf die Beschlussfassung zu „Frauenberg VI“ zu? Es hätte also schon im Ausschuss genug Probleme zu erörtern gegeben. Fehlanzeige! Im Gegenteil: Nun will die CDU auch noch, dass der Gemeinderat am Montag die dazu gehörende Satzung gleich mit kassiert: § 20 soll kippen. Droht gar dem Gremium! Die CDU Fraktion werde dem gesamten Baugebietsantrag „Frauenberg VI“(TOP 1) nicht zustimmen, wenn die Partikularinteressen im „Altgebiet“ nicht berücksichtigt würden. Stimme der Gemeinderat dem CDU-Antrag nicht zu, gäbe es halt kein Baugebiet, damit keinen Zuzug und die Stadt hätte das Nachsehen. Im Übrigen freue man sich zwar über weniger Lärm, zahlen wolle man aber dennoch nicht, die künftigen Grundstückskäufer mögen doch blechen. Bei einer Ablehnung ihres Antrages sei zudem „Unruhe“ im Frauenberg zu erwarten. Das sei zwar „objektiv gesehen nicht gerechtfertigt“, Kostenbeteiligung sei aber nicht „vermittelbar“ und im Übrigen auch nicht „hinnehmbar“. § 20 der Satzung regelt die Erhebung des Erschließungsbeitrags. Am Montag hat der Gemeinderat nicht mehr, aber auch nicht weniger zu entscheiden, ob er das Allgemeinwohl (neue Bauplätze, Zuzug, Stadtentwicklung) auf dem Altar von Einzelinteressen(„etliche Grundstückseigentümer“, CDU-Antrag) opfert. Ein klassisches Demokratiethema! Auf die Stadt käme zudem Arbeit ohne Ende zu. Als Präzedenzfall könnte jeder Grundstückseigentümer sich auf diese „Lex Frauenberg IV“ berufen. Künftige Maßnahmen an anderen Orten im Stadtgebiet, die dem Allgemeinwohl dienen (z.B. Lärmschutz B 30 Gaisbeuren), könnten verzögert, gar verhindert werden. Den Schaden hätten Stadt und Allgemeinheit. Interessenvertretung gehört zum Job jedes Gemeinderates. Offene, ja ungezügelte Klientel- und Lobbypolitik wie im vorliegenden CDU-Antrag, dazu mögliche Interessenkollision bei Entscheidungsträgern, schaden der Stadt, dem Allgemeinwohl und der Demokratie. Bürgermeister Weinschenk und der Gemeinderat müssen am Montag dringend gegensteuern, diesen Erpressungsantrag zurückweisen und die Geschichte neu und sauber aufrollen. Nichtbefassung, juristische Klärung sind das Mindeste. Dazu muss Bürgermeister Weinschenk sein Amt als Stadtoberhaupt (Interessenvertreter aller Bürger!) und Sitzungsleiter in die Waagschale werfen. Bei der Beschlussfassung zum Bauprojekt Volksbank/Supermarkt auf der grünen Wiese in Reute hat er ja bereits Mut und Rückgrat gezeigt. Bernd Zander Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Bad Waldsee -Sprecher-