Aus dem Gemeinderat: Auflösung des Zweckverbandes Oberschwäbischer Gewerbe- und Industriepark (OGI)

Herr Bürgermeister Weinschenk!
Meine Damen und Herren Stadträte!

Uns liegt heute der Antrag auf Auflösung des Zweckverbandes OGI auf dem Tisch. Wir möchten dazu, auch rückblickend, einige Anmerkungen machen.

Gewerbe- oder Wohngebiete anzusiedeln verlangt von Stadt und Land solide Entwicklungsplanung. Landesentwicklungspläne geben dabei Orientierung und Rahmen, so der Landesentwicklungsplan von 2002.
Er spielte bei OGI eine zentrale Rolle und wurde unter einer CDU-Landesregierung unter Ministerpräsident Oettinger und Umweltministerin Gönner verabschiedet. Also keine grüne Erfindung! Dieser Landesentwicklungsplan  war entweder dem Zweckverband mit seinen Beratern und den Bürgermeistern der vier beteiligten Orte nicht bekannt oder wurde für nicht wichtig erachtet, obwohl die örtlichen Bürgerinitiativen, die Grünen und die GAL immer wieder  und von Anfang an darauf hingewiesen haben. Dort liest man u.a. folgende Sätze:

„Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind die Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen.“ Und dann: „Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken“

Wir stellen fest:

1. Studium und Analyse der planerischen Grundlagen bzw. Rahmenbedingungen waren mangelhaft. Die Niederlage war CDU-hausgemacht – und: Die Herren Bürgermeister hätten es wissen können und müssen.
2. Bei OGI spitzte sich nur das zu, womit viele Gemeinden Probleme haben, nämlich: Wie und wo weise ich nachhaltig und naturverträglich Wohn- und Gewerbegebiete aus und wo lege ich die Wachstumsgrenze meiner Gemeinde fest?

Meine Damen und Herren!

Überall im Land schließen sich Kommunen zusammen, gründen Zweckverbände, um gemeinsam und kostensparend Projekte durchzusetzen, die eine Gemeinde allein möglicherweise nicht stemmen kann. Der Zusammenschluss nützt allen beteiligten Gemeinden, z.B. schnelles Internet oder Breitbandversorgung in der Fläche. So ein Vorgehen unterstützen wir grundsätzlich.

Bei OGI allerdings lehnten  sowohl die örtlichen Initiativen aus dem Haistergau und Bad Wurzach, die GAL Fraktion und die Grünen im Ort und Kreis von Anfang an dieses Projekt ab. Die BI Lebenswerter Haistergau hat gleich im Januar 2009 Einspruch gegen den Bau auf der grünen Wiese erhoben. Die Grünen forderten im Juli 2009 die Stadt Bad Waldsee zum Austritt aus dem Zweckverband auf.
Die Grüne Alternative Liste hatte im GR als einzige Fraktion geschlossen gegen die OGI-Pläne und das Einbringen von 1 Mio. Kapital in den Zweckverband gestimmt und erneuerte in jeder Haushaltsrede ihre Ablehnung.

Auch die beteiligten Behörden sahen das Projekt von Beginn an kritisch.

Wir stellen fest:

1. Das Gründen von Zweckverbänden macht Sinn, wenn es um Projekte geht, die nicht gegen geltende Regeln und Vorschriften verstoßen. Dies unterstützen wir immer.  Abenteuer lehnen wir allerdings ab.
2. Es gab von Anfang an Widerstand. Und – es gab vom Landratsamt 2009 klare Signale der Ablehnung.

Die Bürgermeister verfolgten nichtsdestotrotz ohne Einsicht ihren Plan OGI/Zwings weiter.  Allerdings getragen von den jeweiligen Mehrheiten in den Gemeinderäten. Auch der Waldseer Gemeinderat trägt somit an dem Abenteuer politische Mitverantwortung!

Der weitere Verlauf ist bekannt:
Der Zweckverband unter Führung von BM Bürkle, Bad Wurzach, legte gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Einspruch ein. Das RP wies den Einspruch zurück  mit Hinweis auf bereits vorhandene Gewerbeflächen, auf die Umwelt und nannte Alternativflächen.

Herr Bürgermeister Weinschenk schien von der Entscheidung des RP nicht überrascht, er habe laut SZ 3.3.2010 schon länger „Andeutungen“ im Raum stehen sehen, hat sogar mit keiner anderen Entscheidung des RP gerechnet.

Statt sich nun zu besinnen, zu analysieren oder gar aufzugeben folgte der nächste Akt im Drama. Die Presse ahnte es wohl schon:
Denn am 9.12.2011 kommentierte die  „Stuttgarter Zeitung“ in einem Artikel über den „Industriepark Bad Wurzach“: „… Es steht zu befürchten, dass die bis zur Unbelehrbarkeit uneinsichtigen Bürgermeister für einen weiteren Gang zum Kadi das Steuergeld ihrer Bürger verschwenden werden.“

Und obwohl selbst der Verbandsvorsitzende Bürkle, laut Amtsblatt Nr. 14., von heftigen, leider nur kurzfristigen Zweifeln geplagt war, beschlossen er und die Verbandsversammlung am 4. April 2012, gegen das Urteil aus Sigmaringen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einzureichen, – auch da wieder mehrheitlich getragen von den Gemeinderäten. Kein Reißleine ziehen, kein Umkehren , kein Ändern der Strategie. Immer weiter mit dem Kopf gegen die Wand, getragen allein von Hoffnung und  Selbstüberschätzung.

Ergebnis: Eine krachende Niederlage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Nun soll also der Zweckverband „beerdigt“werden, wie Herr Bürkle das nennt. Das findet vollumfänglich unsere Zustimmung. Wir haben es schon lang gefordert. In jeder Haushaltsberatung hat sich die GAL als einzige Fraktion konsequent gegen OGI positioniert.

Wir stellen fest:

1. Für das Scheitern tragen nicht nur die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende und die Bürgermeister die politische Verantwortung. Die Gemeinderäte, auch die Mehrheit in diesem Gemeinderat, haben das Projekt mehrheitlich mitgetragen. Er trägt also Mitverantwortung.
2. Diese politische Verantwortung und die 800 bis 900.00 Euro bleiben am Verband  und den Verantwortlichen hängen.
Das Ergebnis nach über zehnjährigem Engagement ist eine blanke Null. Verdient haben allein Anwälte, Planer, Gutachter. Dass die Stadt Bad Waldsee nun Grundstücksbesitzer im Wurzacher Ried ist, hätte man mit weniger Aufwand haben können.

Und nicht nur die Gemeinden haben Steuergelder eingezahlt. Bad Waldsee war mit einer Mio. dabei. Auch über die EU wurden Steuergelder generiert mit dem sogenannten Leuchtturmprojekt „Erneuerbare Energie“, das OGI mal werden sollte.
Was hätte man alles mit dem Geld machen können? Elektroautos anschaffen für Stadt und Kurbetriebe oder überdachte Radabstellanlagen mit Fahrradboxen oder Sprachförderung in den Kitas oder städtische Wohnungen bauen oder Hausaufgabenbetreuung im Bildungszentrum und Förderkurse in den Ferien für unsere Schüler oder oder oder … Man hätte sogar überlegen können, ob man den „Löhleweg“ teert …

Aus OGI lernen heißt für uns mal heute zweierlei:

1. Zweckverbandsgründungen machen Sinn. Nicht jede Gemeinde muss das Rad allein und teuer neu erfinden. Statt kommunaler Konkurrenz, kommunale Zusammenarbeit. Das nützt dem Gemeindesäckel und dem Bürger. Allerdings: Das gemeinsame Projekt muss sich jederzeit an bestehendem Recht orientieren und – Umkehr oder Abbruch ist erlaubt und eine Option.
2. Wir Gemeinderäte müssen lernen, uns mehr, schneller und mutiger begleitend einzumischen und rechtzeitig unrealistischen Plänen oder Versprechungen die rote Karte zeigen. Wir müssen klären, zu welchem Zeitpunkt was, wo sinnvoll ist. Und wann nicht mehr. Dafür tragen wir Verantwortung. Nicht allein Bürgermeister oder Verwaltung.

Herr Bürgermeister!
Meine Damen und Herren!

Die GAL-Fraktion wird der Beschlussvorlage „Auflösung OGI-Zweckverband“ aus besagten Gründen zustimmen.

16.11.2015

Herr Bürgermeister Weinschenk!

Meine Damen und Herren Stadträte!

 

Uns liegt heute der Antrag auf Auflösung des Zweckverbandes OGI auf dem Tisch. Wir möchten dazu, auch rückblickend, einige Anmerkungen machen.

 

Gewerbe- oder Wohngebiete anzusiedeln verlangt von Stadt und Land solide Entwicklungsplanung. Landesentwicklungspläne geben dabei Orientierung und Rahmen, so der Landesentwicklungsplan von 2002.

Er spielte bei OGI eine zentrale Rolle und wurde unter einer CDU-Landesregierung unter Ministerpräsident Oettinger und Umweltministerin Gönner verabschiedet. Also keine grüne Erfindung! Dieser Landesentwicklungsplan war entweder dem Zweckverband mit seinen Beratern und den Bürgermeistern der vier beteiligten Orte nicht bekannt oder wurde für nicht wichtig erachtet, obwohl die örtlichen Bürgerinitiativen, die Grünen und die GAL immer wieder und von Anfang an darauf hingewiesen haben. Dort liest man u.a. folgende Sätze:

 

Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind die Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen.“ Und dann:Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken“

 

Wir stellen fest:

 

  1. Studium und Analyse der planerischen Grundlagen bzw. Rahmenbedingungen waren mangelhaft. Die Niederlage war CDU-hausgemacht – und: Die Herren Bürgermeister hätten es wissen können und müssen.

  2. Bei OGI spitzte sich nur das zu, womit viele Gemeinden Probleme haben, nämlich: Wie und wo weise ich nachhaltig und naturverträglich Wohn- und Gewerbegebiete aus und wo lege ich die Wachstumsgrenze meiner Gemeinde fest?

 

 

 

 

 

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Meine Damen und Herren!

 

Überall im Land schließen sich Kommunen zusammen, gründen Zweckverbände, um gemeinsam und kostensparend Projekte durchzusetzen, die eine Gemeinde allein möglicherweise nicht stemmen kann. Der Zusammenschluss nützt allen beteiligten Gemeinden, z.B. schnelles Internet oder Breitbandversorgung in der Fläche. So ein Vorgehen unterstützen wir grundsätzlich.

 

Bei OGI allerdings lehnten sowohl die örtlichen Initiativen aus dem Haistergau und Bad Wurzach, die GAL Fraktion und die Grünen im Ort und Kreis von Anfang an dieses Projekt ab. Die BI Lebenswerter Haistergau hat gleich im Januar 2009 Einspruch gegen den Bau auf der grünen Wiese erhoben. Die Grünen forderten im Juli 2009 die Stadt Bad Waldsee zum Austritt aus dem Zweckverband auf.

Die Grüne Alternative Liste hatte im GR als einzige Fraktion geschlossen gegen die OGI-Pläne und das Einbringen von 1 Mio. Kapital in den Zweckverband gestimmt und erneuerte in jeder Haushaltsrede ihre Ablehnung.

 

Auch die beteiligten Behörden sahen das Projekt von Beginn an kritisch.

 

Wir stellen fest:

 

  1. Das Gründen von Zweckverbänden macht Sinn, wenn es um Projekte geht, die nicht gegen geltende Regeln und Vorschriften verstoßen. Dies unterstützen wir immer. Abenteuer lehnen wir allerdings ab.

  2. Es gab von Anfang an Widerstand. Und – es gab vom Landratsamt 2009 klare Signale der Ablehnung.

Die Bürgermeister verfolgten nichtsdestotrotz ohne Einsicht ihren Plan OGI/Zwings weiter. Allerdings getragen von den jeweiligen Mehrheiten in den Gemeinderäten. Auch der Waldseer Gemeinderat trägt somitan dem Abenteuer politische Mitverantwortung!

 

Der weitere Verlauf ist bekannt:

Der Zweckverband unter Führung von BM Bürkle, Bad Wurzach, legte gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Einspruch ein. Das RP wies den Einspruch zurück mit Hinweis auf bereits vorhandene Gewerbeflächen, auf die Umwelt und nannte Alternativflächen.

 

 

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Herr Bürgermeister Weinschenk schien von der Entscheidung des RP nicht überrascht, er habe laut SZ 3.3.2010 schon länger „Andeutungen“ im Raum stehen sehen, hat sogar mit keiner anderen Entscheidung des RP gerechnet.

 

Statt sich nun zu besinnen, zu analysieren oder gar aufzugeben folgte der nächste Akt im Drama. Die Presse ahnte es wohl schon:

Denn am 9.12.2011 kommentierte die „Stuttgarter Zeitung“ in einem Artikel über den „Industriepark Bad Wurzach“: „… Es steht zu befürchten, dass die bis zur Unbelehrbarkeit uneinsichtigen Bürgermeister für einen weiteren Gang zum Kadi das Steuergeld ihrer Bürger verschwenden werden.“

 

Und obwohl selbst der Verbandsvorsitzende Bürkle, laut Amtsblatt Nr. 14., von heftigen, leider nur kurzfristigen Zweifeln geplagt war, beschlossen er und die Verbandsversammlung am 4. April 2012, gegen das Urteil aus Sigmaringen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einzureichen, – auch da wieder mehrheitlich getragen von den Gemeinderäten. Kein Reißleine ziehen, kein Umkehren , kein Ändern der Strategie. Immer weiter mit dem Kopf gegen die Wand, getragen allein von Hoffnung und Selbstüberschätzung.

 

Ergebnis: Eine krachende Niederlage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

 

Nun soll also der Zweckverband „beerdigt“werden, wie Herr Bürkle das nennt. Das findet vollumfänglich unsere Zustimmung. Wir haben es schon lang gefordert. In jeder Haushaltsberatung hat sich die GAL als einzige Fraktion konsequent gegen OGI positioniert.

 

Wir stellen fest:

 

  1. Für das Scheitern tragen nicht nur die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende und die Bürgermeister die politische Verantwortung. Die Gemeinderäte, auch die Mehrheit in diesem Gemeinderat, haben das Projekt mehrheitlich mitgetragen. Er trägt also Mitverantwortung.

  2. Diese politische Verantwortung und die 800 bis 900.00 Euro bleiben am Verband und den Verantwortlichen hängen.

Das Ergebnis nach über zehnjährigem Engagement ist eine blanke Null. Verdient haben allein Anwälte, Planer, Gutachter. Dass die Stadt Bad Waldsee nun Grundstücksbesitzer im Wurzacher Ried ist, hätte man mit weniger Aufwand haben können.

 

 

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Und nicht nur die Gemeinden haben Steuergelder eingezahlt. Bad Waldsee war mit einer Mio. dabei. Auch über die EU wurden Steuergelder generiert mit dem sogenannten Leuchtturmprojekt „Erneuerbare Energie“, das OGI mal werden sollte.

Was hätte man alles mit dem Geld machen können? Elektroautos anschaffen für Stadt und Kurbetriebe oder überdachte Radabstellanlagen mit Fahrradboxen oder Sprachförderung in den Kitas oder städtische Wohnungen bauen oder Hausaufgabenbetreuung im Bildungszentrum und Förderkurse in den Ferien für unsere Schüler oder oder oder … Man hätte sogar überlegen können, ob man den „Löhleweg“ teert …

 

Aus OGI lernen heißt für uns mal heute zweierlei:

 

  1. Zweckverbandsgründungen machen Sinn. Nicht jede Gemeinde muss das Rad allein und teuer neu erfinden. Statt kommunaler Konkurrenz, kommunale Zusammenarbeit. Das nützt dem Gemeindesäckel und dem Bürger. Allerdings: Das gemeinsame Projekt muss sich jederzeit an bestehendem Recht orientieren und – Umkehr oder Abbruch ist erlaubt und eine Option.

  2. Wir Gemeinderäte müssen lernen, uns mehr, schneller und mutiger begleitend einzumischen und rechtzeitig unrealistischen Plänen oder Versprechungen die rote Karte zeigen. Wir müssen klären, zu welchem Zeitpunkt was, wo sinnvoll ist. Und wann nicht mehr. Dafür tragen wir Verantwortung. Nicht allein Bürgermeister oder Verwaltung.

 

 

Herr Bürgermeister!

Meine Damen und Herren!

 

Die GAL-Fraktion wird der Beschlussvorlage „Auflösung OGI-Zweckverband“ aus besagten Gründen zustimmen.

 

16.11.2015