Ka­me­ras sol­len ab­mon­tiert wer­den

Bericht der Schwäbischen Zeitung vom 16.09.2015, Kisslegg – Die sechs Videokameras am und im Bahnhof Kißlegg sollen abmontiert und damit die Überwachung des Bahnhofsbereichs eingestellt werden. Diese Forderung stellt der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, an die Bahnhofsbetreiber, die V7 Energie AG.

Hartmut Wauer, ehemaliger GOL-Gemeinderat in Kißlegg, Vorsitzender des Kreisverbands der Grünen in Wangen und Gegner der Bahnhofkameras teilt mit, dass weder die Polizei Wangen noch der Datenschutzbeauftragte des Landes von einer Gefährdung des Bahnhofs Kißleggs ausgehen und diese auch künftig nicht erwarten. Dies gehe aus einem Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten hervor.

Wie berichtet, hatte die V7 Energie AG, die den Bahnhof samt Café betreibt, die Kameras installiert, um das Eigentum vor Sachbeschädigungen und Einbrüchen zu schützen. „Es geht rein um Objektschutz“, hatte V7-Geschäftsführer Josef Miller im April diesen Jahres auf SZ-Nachfrage gesagt. Mögliche Einbrecher oder Vandalen sollen abgeschreckt und möglicherweise per Video überführt werden können.

Im Februar hatte es laut Miller einen Fall von „massiver Sachbeschädigung“ gegeben. Daraufhin hatte sich der Rechtsanwalt der Betreiberfirma erneut an den Landesdatenschutzbeauftragten Jörg Klingbeil gewandt und beschrieben, dass sich die Gefährdungslage geändert habe. In seiner ersten Bewertung hatte Klingbeil die Videoüberwachung wegen fehlender Gefährdungslage als nicht gerechtfertigt angesehen.

Auf das Anwaltsschreiben hin habe man eine erneute Stellungnahme bei der Polizei Wangen eingeholt, erklärt die für den Fall zuständige Mitarbeiterin des Landesdatenschutzbeauftragten, Sabine Stollhof, auf SZ-Nachfrage.

Auch unter Beachtung des polizeilichen Lagebilds könne nach wie vor von keiner Gefährdung des Bahnhofsgebäudes gesprochen werden. Aufgrund der Ausführungen des Polizeireviers Wangen gehe der Landesdatenschutzbeauftragte davon aus, dass die Videoaufnahmen für den Überwachungszweck ungeeignet sind. Bei früheren Fällen der Sachbeschädigung habe die Polizei die Täter fassen können, allerdings habe man die Videoaufnahmen dazu nicht benötigt, auch sei die Qualität zu schlecht gewesen.

„Für uns gibt es keine Veranlassung, von der damaligen Bewertung abzuweichen“, sagt Stollhof. Die Betreiberfirma wurde deshalb nun aufgefordert, die Kameras abzumontieren. Bis Ende September gebe es eine Frist, in deren Zeitraum die Betreiberfirma reagieren kann.

V7-Geschäftsführer Josef Miller wollte am Dienstag vor Ablauf der Frist noch nichts zu dem Fall sagen.

Folgt vom Betreiber keine Reaktion, kann vom Landesdatenschutzbeauftragten ein Erlass einer Verfügung nach dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgen. Dagegen wiederum könnte die Betreiberfirma rechtliche Schritte einleiten.

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Quelle: Schwäbische Zeitung bom 16.09.2015, Redakteurin Melanie Kräuter
Foto: Melanie Kräuter