Mindestlohn in der Leiharbeit – mehr Kontrolle ist notwendig 11. Dezember 2011 Zur positiven Entscheidung des Tarifausschusses für den Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte: Der Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche ist überfällig. Er ändert allerdings nichts an den Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften im Inland. Nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Equal-Pay-Prinzip würde die Arbeitsbedingungen inländischer Leiharbeitskräfte tatsächlich verbessern. Der Mindestlohn ist dennoch wichtig, da er Lohndumping durch ausländische Leiharbeitsfirmen zumindest eindämmt.