Satzung

Satzung von Bündnis 90/Die Grünen des Ortsverbands Isny/Argenbühl.

Präambel

Der Ortsverband Isny/Argenbühl der Partei Bündnis 90/Die Grünen versteht sich als Teil
der politischen Strömung die sich für ökologische und soziale Ziele sowie für mehr
Mitwirkung der Menschen an politischen Entscheidungen einsetzt.

Aufgabe ist es, grüne Politik in Isny/Argenbühl umzusetzen und in die Bevölkerung zu
tragen. Der OV orientiert sich an den Leitlinien grüner Kommunalpolitik und basiert auf
dem Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen.

Der Ortsverband umfasst die beiden Gemeinden Isny und Argenbühl, dies entspricht der
Gliederung des Kreistages. Ziel ist es, in beiden Gemeinden gleichermaßen politisch
aktiv zu sein.

§ 1 Name und Sitz

  • Name des Ortsverbands ist Bündnis 90/Die Grünen, Ortsverband Isny/Argenbühl, kurz: „Grüne Isny (OV)“
  • Der Ortsverband ist eine Untergliederung der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Wangen, damit Teil des Landesverbands Baden-Württemberg, sowie des Bundesverbands Bündnis 90/Die Grünen.
  • Der Ortsverband regelt seine Angelegenheiten im Rahmen dieser Satzung. Wo keine eigene Regelung besteht, gilt die Satzung des Kreisverbands.
  • Sitz des Ortsverbands ist Isny im Allgäu.

§ 2 Mitgliedschaft

  • Mitglied kann jede/r werden, der/die die politischen Grundsätze von Bündnis 90/Die Grünen anerkennt und keiner anderer Partei angehört.
  • Die Mitgliedschaft wird schriftlich (Formular) beim Vorstand des Ortsverbands beantragt.
  • Über die Aufnahme entscheiden der Kreis- bzw. der Ortsverbandsvorstand.
  • Alle Belange der Mitgliedschaft (Pflege der personenbezogenen Daten, die Verwaltung und Einzug der Mitgliedsgebühren) obliegen dem Kreisvorstand. Der Ortsverbandsvorstand wird vom Kreisvorstand aktuell über die Mitgliedverwaltung des OV informiert.
  • Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der Satzung an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Pflicht die Ziele und Grundsätze von Bündnis 90/Die Grünen zu unterstützen.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Kreis- bzw. Ortsverbandsvorstand erklärt werden. Er ist sofort wirksam.
  • In Bezug auf die Streichung der Mitgliedschaft oder den Ausschluss gelten die Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes Wangen in der jeweiligen Fassung.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Jedes Mitglied hat folgende Rechte:
    • Mitwirkung an der Willensbildung im Ortsverband und auf allen weiteren Parteiebenen im Rahmen der Gesetze und Satzungen.
    • Aktives und passives Wahlrecht für Aufgaben und Ämter innerhalb des Ortsverbandes und der Partei innerhalb der Satzungen.
    • Mitwirkung und Wahlrecht bei der Listenaufstellung von Kandidat/inn/en für Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsräte und das Recht selbst zu kandidieren.
  • Jedes Mitglied hat folgende Pflichten:
    • Anerkennung der Grundsätze und Ziele von Bündnis 90/Die Grünen.
    • Anerkennung satzungsgemäß gefasster Beschlüsse der Parteiorgane.
    • Vertretung des Ortsverbands.
    • Entrichtung des Mitgliedsbeitrags.

§ 5 Aktive Nichtmitglieder

  • Jede/r Bürger/in in den Gemeinden Isny und Argenbühl kann in Form einer freien Mitarbeit als Freund/in im Ortsverband mitwirken. 
  • Sie haben die Möglichkeit, sich an der Willensbildung zu beteiligen und werden informiert.
  • Sie haben kein Wahlrecht bei der Wahl des Vorstands, kein Stimmrecht bei allen Gremien der Partei und können nicht Delegierte sein.
  • Sie können jedoch für die Liste Bündnis 90/Die Grünen für den Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat kandidieren.

§ 6 Organe

  • Organe des Ortsverbands sind:
    • die Mitgliederversammlung,
    • der Ortsvorstand und
    • der Beirat des Ortsvorstands.

§ 7 Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsverbands. Sie besteht aus den Mitgliedern des Ortsverbands. Alle Mitglieder haben Anwesenheits-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht.
  • Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr als Hauptversammlung statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens 10% der Mitglieder dies schriftlich beantragen.
  • Der Ortsvorstand beruft die Mitgliederversammlung mit der jeweiligen Tagesordnung und einer Frist von 14 Tagen ein.
  • Form der Einladung per E-Mail und/oder schriftlich.
  • Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde – und bei Satzungsänderungen, wenn mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind.
  • Die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung sind:
    • Wahl des Vorstands in geheimer Abstimmung,
    • Verabschiedung der Satzung,
    • Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht und die Entlastung des Vorstands,
    • Beschlussfassung über Auflösung, Fusion oder die Aufgliederung in mehrere Ortsverbände mit 2/3 der abgegebenen Stimmen (in geheimer Wahl).
  • Die Beschlüsse sind zu protokollieren.
  • Die Kandidat/inn/en für die Listen zu Kreistags- und Gemeinderatswahlen werden in der Nominierungsversammlung aufgestellt.
  • Die Nominierungsversammlung muss auf Grundlage des badenwürttembergischen Kommunalwahlrechts durchgeführt werden.

§ 8 Vorstand des Ortsverbands

  • Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
    • der Vorsitzenden (Sprecherin),
    • dem/der Vorsitzenden (Sprecher/in) und
    • einem/r stellvertretenden Vorsitzenden (stellv. Sprecher/in).
  • Die Vorsitzenden werden entsprechend dem Frauenstatut in zwei getrennten Wahlgängen gewählt. Der/die stellvertretende Vorsitzende wird in einem weiteren Wahlgang gewählt. Jede/r Stimmberechtigte hat je Wahlgang eine Stimme.
  • Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Abwahl eines Mitglieds des Ortsvorstands vor Ende der Wahlperiode kann durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten nach vorheriger Aussprache erfolgen.
  • Die beiden Vorsitzenden sind gleichberechtigt. Der Ortsvorstand vertritt den Ortsverband gem. § 26 BGB im Aussenverhältnis.
  • Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
  • Die Nachwahl bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstands erfolgdurch die Mitgliederversammlung und erstreckt sich nur auf die restliche Amtszeit.
  • Finanzwirksame Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Schatzmeisters.
  • Die Beschlüsse sind zu protokollieren.

§ 9 Beirat des Vorstands

  • Der Beirat hat beratende Funktion für den Vorstand und für die gewählten Mandatsträger.
  • Beiräte können Mitglieder und Nichtmitglieder sein.
  • Beiräte werden von Mitgliedern vorgeschlagen.
  • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
  • Gewählte Kreis- und Gemeinderäte sind automatisch im Beirat.
  • Der Vorstand lädt zu regelmäßigen Treffen des Beirats ein. Die Beschlüsse sind zu protokollieren.
  • Der Beirat wählt aus seinem Kreis eine/n Sprecher/in des Beirats.

§ 10 Treffpunkt Grünes Isny

  • Der „Treffpunkt Grünes Isny“ ist ein Forum zum Dialog unter den Mitgliedern, Mandatsträgern und mit interessierten Bürgern/innen.
  • Einladungen sollen durch den Ortsvorstand in regelmäßigem Turnus erfolgen.

§ 11 Wahlen

  • Der Ortsverband kann – nach vorheriger Anhörung des Kreisvorstandes – über Wahlbündnisse auf kommunaler Ebene entscheiden.
  • Bewerber/innen zu öffentlichen Wahlen werden entsprechend der Wahlgesetze in geheimer Wahl durch die Mitgliederversammlung (Nominierungsversammlung) berufen.
  • Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen. Die ungeraden Listenplätze (Frauenplätze) stehen jeweils Frauen zur Verfügung. Sollte es für einen Frauenplatz keine Bewerberinnen geben oder Bewerberinnen das erforderliche Quorum (20%) verfehlen, so entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Frauen können sich auch für gerade („offene“) Listenplätze bewerben. Bei Wahlbündnissen entscheidet die Aufstellungsversammlung – ggf. mit Anpassungen – über die Anwendung dieser Bestimmungen.
  • Bewerber/innen können Mitglieder und Nichtmitglieder sein.

§ 12 Kasse, Mitgliederverwaltung

  • Die Mitgliederverwaltung obliegt dem Kreisverband Wangen im Allgäu.
  • Die Mitgliedsbeiträge sind an die Kreiskasse zu entrichten.
  • Der Ortsverband Isny/Argenbühl führt keine eigene Kasse.

§ 13 Beauftragte/r Internetauftritte

  • Der Vorstand kann einen Beauftragten oder eine Beauftragte für die Internetpräsenz, Internetdienste und Onlinedienste berufen.
  • Zu den Aufgaben gehören die Pflege unserer Homepage „gruene-isny.de“ und der Auftritt in ausgewählten sozialen Netzen.

§ 14 Wirksamkeit

Diese Satzung tritt am 14. Juni 2023 mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.