Mindestlohn in der Leiharbeit – mehr Kontrolle ist notwendig 11. Dezember 2011 Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die gesetzlich normierten Arbeitnehmerrechte in der Leiharbeitsbranche durchgesetzt werden. Alle Beschäftigten müssen ein Mindestmaß an Schutz erhalten. Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitnehmerrechte wie die Gründung eines Betriebsrats, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die korrekte Eingruppierung in einen Tarifvertrag und die Einhaltung der sogenannten Drehtürklausel auch in der Leiharbeitsbranche gewährt werden. Deswegen wollen wir effektive Kontrollen, die die Bundesagentur für Arbeit nicht leisten kann. Wir wollen die gesamten Kontrollen der Leiharbeitsbranche von der Bundesagentur für Arbeit auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit übertragen. Nur so können die Verhältnisse in der Leiharbeitsbranche verbessert werden.