Aktuelles vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO)

www.rvbo.de

Liebe Freundinnen und Freunde,
unser Mitglied Ulrich Walz aus Bad Wurzach vertritt, zusammen mit 11 weiteren Kolleg*innen, die GRÜNEN in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (RVBO).
Er hat uns angeboten, von Fall zu Fall vom Regionalverband zu berichten. Vielen Dank.

Liebe Grüne Kreisvorstände der Region,

sicherlich fällt es uns schwer, sich in diesen besonderen Zeiten auf Themen außerhalb der Corona Krise ein zu lassen. Ungeachtet dessen geht das politische Leben in vielen Bereichen weiter. So müssen wir Grünen im Regionalverband mit großer Sorge feststellen, dass der Regionalplanentwurf 2020, zu dem bisher mehrere Tausend Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen sind, mit hohem Tempo verabschiedet werden soll. Dieses Tempo macht eine angemessene Auseinandersetzung mit den eingegangenen Kritiken unmöglich. So soll schon im Mai der Planungsausschuss des Regionalverbands eine Abwägung (Wegwägung) vornehmen. Damit würden, an den landesplanerischen Vorgaben vorbei, Fakten geschaffen, die den Menschen und dem Klima in der gesamten Region unkalkulierbare Verschlechterungen bringen würden. Dies wäre als Grüne Politik nicht vermittelbar.

Wir als Fraktion stoßen aber an unsere Grenzen, da die Mehrheit der Verbandsversammlung aus Bürgermeistern besteht, die ihre eigenen Bedarfe aus Vorratssicht angemeldet haben.

Selbst die Grüne Mehrheit in der Landespolitik konnte in den vergangenen 7 Jahren nicht erreichen, dass die Kommunale Selbstverwaltung die vorhandenen Landesgesetzte und Landesziele adäquat umsetzt. Deshalb ist auch kein System erkennbar, wie die vielen Eingriffe in alle Lebensbereiche kompensiert werden sollen. Viele wichtigen Bereiche im Landschafts- Natur- und Artenschutz bleibt der Abwägung der Kommunen überlassen. Die Ergebnisse sind bekannt.

Mit der Fortschreibung des Regionalplans besteht jetzt aber eine einmalige Chance, die Landesplanerischen Ziele, die Klimaschutzziele und die sich verändernden Bedingungen beim Flächenverbrauch und der Mobilität in unserer Region zu realisieren. Dazu bedarf es aber einer klaren Ansage durch das Land. Das Wirtschaftsministerium (federführend) und das Umweltministerium müssen klarstellen, dass der Regionalplan alle Vorgaben aufnehmen und verpflichtend für die Kommunen formulieren muss. Nur so sehen wir noch eine Möglichkeit, der Region und dem Klima eine Verschnaufpause zukommen zu lassen.

Unsere Fraktion hat die beigefügten wesentlichen Punkte aufgeführt, für die es zusätzliche Recherchen gibt, die wir derzeit weiter verfeinern. Nachdem uns die umfangreiche Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen und der Landesnaturschutzverbände BW vorliegen, werden diese beigefügten Punkte in diesen Feststellungen bestätigt. Wir verlangen also kein Wunschkonzert.

Wir bitten Euch, sich untereinander abzustimmen und zu überlegen, wie die ministerielle Ebene dem Regionalverband die Vorgaben des Landes deutlich macht. Wir sind für alle weiteren Fragen und Ideen offen.

Herzlichst

Ulrike Lenski, Dr. Ulrich Walz; Fraktionsvorsitzende

Komprimierte Auflistung der Mängel

  • Die für die Regionalplanung anzuwendenden Inhalte der Landesentwicklungsplanung und der Raumordnung werden nicht eingehalten und die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zum Regionalplan nicht ausreichend umgesetzt
  • Die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes wird nicht nachgewiesen und es werden veraltete Klimadaten (2006) verwendet.
  • Bei dem geplanten hohen Flächenverbrauch werden keine Ausgleiche (Flächenentsiegelungen) mit dem Ziel der Netto-Null nachgewiesen, ebenso wenig Alternativstandorte
  • Bei Gemeinden mit Eigenentwicklung werden weit über diesen Bedarf hinaus Siedlungsflächen ausgewiesen, ohne die Auswirkungen auf die Infrastruktur wie z.B. erhöhter Wohnraumbedarf, Mehrverkehr oder notwendige Erschließung mit ÖPNV zu bewerten. Kompensationsvorgaben fehlen völlig. Die dazu gehörenden Steckbriefe sind unzureichend (z.B. dürften wegen der vorhandenen Arten keine Siedlungsflächen entstehen)
  • Die Bevölkerungsprognose und damit die theoretische Flächenbedarfsmehrung beträgt das 5fache der offiziellen Prognose des Statistischen Landesamts (14 000 EW versus 77 000 EW bis 2035)
  • Die für die Freiraumstruktur genannten Flächen im Vergleich 1996 zu 2020 sind unterschiedlich gerechnet und führen zu einem falschen Ergebnis (z.B. werden 1996 nur die Regionalen Grünzugflächen, 2020 aber die Grünzugflächen und Grünzäsuren gerechnet)
  • Die bisher ausgewiesenen Vorranggebiete für die Landwirtschaft und für den Hochwasserschutz werden nicht mehr dargestellt und in der Begründung durch die Regionalen Grünzüge/Grünzäsuren abgelöst. Dies ist nicht vereinbar mit den Vorgaben des Landes
  • Neben den bereits ausgewiesenen zusätzlichen Siedlungsflächen (2500 ha) werden auf der Regionalplankarte weiter weiße Flächen angeboten, die zusätzlich bebaut werden könnten. Darüber hinaus wird den Kommunen noch zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Zuschläge zu rechnen und damit den Flächenverbrauch noch weiter zu erhöhen. Es fehlen die Lenkungsmaßnahmen und die Kompensation
  • Der Schutz der Wasservorkommen ist noch nicht plausibel sichergestellt
  • Der geplante Rohstoffabbau ist bzgl. der Umweltwirkung nicht hinreichendbewertet, insbesondere fehlen Berechnungen der Auswirkungen des Schwerlastverkehrs auf die Region und die benachbarten Regionen

Bezug: Quellen: Landesentwicklungsplan 2002, Landesplanungsgesetz 2008; Raumordnungsgesetz 2008; Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums 2017; Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Fortschreibung des Regionalplans, Grundsätze und Ziele; 2018